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§ 2 SchaumwZwStG Steuertarif Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz
https://dejure.org/gesetze/SchaumwZwStG/2.html
(1) Die Steuer beträgt für Schaumwein vorbehaltlich des Absatzes 2 136 Euro je Hektoliter (hl). (2) Die Steuer beträgt für Schaumwein mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von weniger als 6 Volumenprozent 51 Euro/hl. (3) § 1 Absatz