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§ 11 WBVG Kündigung durch den Verbraucher Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WBVG&a=11
(1) Der Verbraucher kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des Entgelts ist eine Kündigung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, zu