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§ 5 PKGrG Befugnisse des Kontrollgremiums, Amtshilfe Kontrollgremiumgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pkgrg&a=5
(1) Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, kann das Parlamentarische Kontrollgremium von der Bundesregierung und den in § 1 genannten Behörden verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls