1 Ergebnisse für: a162978
-
§ 91 StGB Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=91
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die nach ihrem Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1) zu dienen,