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§ 3 BrStV Alkoholgehalt Branntweinsteuerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=brstv_2010&a=3
(1) Der Alkoholgehalt ist der Anteil des Ethanols an der Gesamtmenge eines Gemisches. (2) Der Alkoholgehalt wird ermittelt 1. in Alkohol-Wasser-Mischungen als Volumenkonzentration des Ethanols bei 20 Grad Celsius a) mit einem Alkoholometer der