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§ 40 BierStV Haustrunk Biersteuerverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/9081/a164747.htm
(1) In zugelassenen Brauereien ist Bier von der Steuer befreit, das als Haustrunk unentgeltlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgegeben wird, die mit der Beschaffung oder Behandlung der zur Bierherstellung bestimmten Rohstoffe, der Herstellung des