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§ 20a SigG Verfahren über eine einheitliche Stelle Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=20a
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.