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§ 3 ArbStättV Gefährdungsbeurteilung Arbeitsstättenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbSt%C3%A4ttV&a=3
(1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder