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§ 1 GebOSt Gebührentarif Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GebOSt&a=1
(1) Für Amtshandlungen, einschließlich der Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes, des § 55 des Fahrlehrergesetzes und des § 18 des Kraftfahrsachverständigengesetzes, werden