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§ 9 FZV Besondere Kennzeichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=9
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer