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§ 2 FMSASatzung Aufgaben und Organisation der FMSA; Trägerschaft und Unterstützung durch die
http://www.buzer.de/gesetz/9637/a170298.htm
(1) Der FMSA obliegen die ihr nach § 8a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes übertragenen Aufgaben, insbesondere 1. die auf Antrag der übertragenden Gesellschaft erfolgende Gestattung der Übertragung von Risikopositionen sowie