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§ 2 BSchAV Vergleichseinkommen Berufsschadensausgleichsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BSchAV&a=2
(1) Vergleichseinkommen ist das monatliche Durchschnittseinkommen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe A der Bundesbesoldungsordnung, der Beschädigte ohne die Schädigung zugeordnet werden würden. Das Durchschnittseinkommen wird nach §