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    https://dejure.org/gesetze/ProdSG/12.html

    (1) Eine Konformitätsbewertungsstelle kann bei der Befugnis erteilenden Behörde die Befugnis beantragen, als notifizierte Stelle tätig werden zu dürfen. (2) Dem Antrag nach Absatz 1 legt die Konformitätsbewertungsstelle eine



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