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§ 33 ProdSG Ausschuss für Produktsicherheit Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/33.html
(1) Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Produktsicherheit eingesetzt. (2) Der Ausschuss hat die Aufgaben, 1. die Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit zu beraten, 2. Normen und andere technische