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§ 3a ESchG Präimplantationsdiagnostik; Verordnungsermächtigung Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=3a
(1) Wer Zellen eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer genetisch untersucht (Präimplantationsdiagnostik), wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Besteht auf Grund der genetischen Disposition der