1 Ergebnisse für: a173791
-
§ 21 VermAnlG Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt Vermögensanlagengesetz
https://dejure.org/gesetze/VermAnlG/21.html
(1) Der Erwerber von Vermögensanlagen kann, wenn ein Verkaufsprospekt entgegen § 6 nicht veröffentlicht wurde, von dem Emittenten der Vermögensanlagen und dem Anbieter als Gesamtschuldnern die Übernahme der Vermögensanlagen