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§ 6 PostLV Beurteilung und Beförderung Postlaufbahnverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PostLV&a=6
(1) In den Fällen des § 1 Absatz 5 ist Maßstab für die regelmäßige Laufbahnentwicklung das Fortkommen der Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn und Laufbahngruppe mit der gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen