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§ 3 PflSchG Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz Pflanzenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pflschg&a=3
(1) Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz umfasst insbesondere 1. die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes des Anhangs III der