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§ 3 StVO Geschwindigkeit Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=3
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen