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§ 5 BevStatG Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnungen
https://www.buzer.de/gesetz/10596/a180393.htm
(1) Der Bevölkerungsstand wird 1. nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung und der Wanderungsstatistik sowie 2. nach den Mitteilungen gemäß Absatz 2 zum Wechsel der Staatsangehörigkeit sowie zu