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§ 113 SeeArbG Rechtsverordnungen Seearbeitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeArbG&a=113
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Behandlung und Versorgung an Bord eines Schiffes durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. die