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§ 1 KAGB Begriffsbestimmungen Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=1
(1) Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ