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§ 3 StandAG Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Standortauswahlgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=standag+751-17&a=3
(1) Zur Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens wird eine „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (Kommission) gebildet. Sie besteht aus 1. einem oder einer Vorsitzenden, 2. acht Vertreterinnen oder Vertretern aus der