1 Ergebnisse für: a184431
-
§ 7 AWV Boykotterklärung Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=7
Die Abgabe einer Erklärung im Außenwirtschaftsverkehr, durch die sich ein Inländer an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt (Boykott-Erklärung), ist verboten. Satz 1 gilt nicht für eine Erklärung, die abgegeben