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§ 32 AWV Einfuhrdokumente Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=32
(1) Wird die Einfuhrabfertigung elektronisch beantragt, hat der Einführer sicherzustellen, dass die nachstehend genannten Dokumente zum Zeitpunkt der Beantragung der Einfuhrabfertigung bei ihm oder seinem Vertreter vorhanden sind 1. die Rechnung