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§ 1674a BGB Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1674a
Die elterliche Sorge der Mutter für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. Ihre elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass sie ihm gegenüber die für