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§ 1 EEG 2017 Zweck und Ziel des Gesetzes Erneuerbare-Energien-Gesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=1&g=EEG
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung
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§ 1 EEG 2017 Zweck und Ziel des Gesetzes Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg+2014&a=1
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung