1 Ergebnisse für: a188265
-
§ 7 EEG 2017 Gesetzliches Schuldverhältnis Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=7
(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. (2) Von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichende vertragliche Regelungen 1. müssen klar und