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§ 184e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184e
(1) Nach § 184b Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung veranstaltet. Nach § 184c Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung veranstaltet. (2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch