1 Ergebnisse für: a191910
-
§ 176 VAG Mitgliedschaft Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=176
Die Satzung soll Bestimmungen über den Beginn der Mitgliedschaft enthalten. Mitglied kann nur werden, wer ein Versicherungsverhältnis mit dem Verein begründet. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, endet die Mitgliedschaft, wenn das