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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=237

    (1) Für Pensionsfonds gelten die auf Lebensversicherungsunternehmen, die Pensionskassen sind, anwendbaren Vorschriften entsprechend, soweit dieser Teil keine abweichenden Regelungen enthält. Dabei treten 1. die Pensionspläne an die Stelle



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