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§ 11 USG Dienstgeld Unterhaltssicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=usg&a=11
Reservistendienst Leistende, die gemäß ihrem Heranziehungsbescheid nicht mehr als drei Tage Reservistendienst leisten, erhalten statt der Leistungen nach § 10 ein Dienstgeld nach den Spalten 4 und 5 der Tabelle in Anlage 2.