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Artikel 84 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Zehnte
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=84
(2129-8-34) Die Verordnung über die Lärmkartierung vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 516) wird wie folgt geändert 1. § 5 Absatz 1 wird wie folgt gefasst „(1) Die Lärmindizes werden nach Verfahren berechnet, die den
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Artikel 84 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Zehnte
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=84
(2129-8-34) Die Verordnung über die Lärmkartierung vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 516) wird wie folgt geändert 1. § 5 Absatz 1 wird wie folgt gefasst „(1) Die Lärmindizes werden nach Verfahren berechnet, die den