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§ 9a FZV Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=9a
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt; für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 3 des