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Anlage 3 ElektroG (zu § 9 Absatz 2) Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten Elektro- und
http://www.buzer.de/gesetz/11738/a195036.htm
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.