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§ 2 VGG Verwertungsgesellschaft Verwertungsgesellschaftengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VGG&a=2
(1) Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, die gesetzlich oder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt ist und deren ausschließlicher oder hauptsächlicher Zweck es ist, für Rechnung mehrerer Rechtsinhaber