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§ 20 InvStG Teilfreistellung Investmentsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=20
(1) Steuerfrei sind bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge (Aktienteilfreistellung). Bei natürlichen Personen, die ihre Investmentanteile im Betriebsvermögen halten, beträgt die Aktienteilfreistellung 60 Prozent. Bei Anlegern, die dem