1 Ergebnisse für: a200024

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=5a

    (1) Vor der Anordnung oder Änderung einer Bundesstatistik prüft das Statistische Bundesamt, ob bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits Daten vorhanden sind, die für die Erstellung der jeweiligen Bundesstatistik qualitativ



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