1 Ergebnisse für: a200390
-
§ 73 KGSG Rechtsverbindliche Rückgabezusage Kulturgutschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KGSG&a=73
(1) Wird Kulturgut aus dem Ausland für eine öffentliche Ausstellung oder für eine andere Form der öffentlichen Präsentation, einschließlich einer vorherigen Restaurierung für diesen Zweck, oder für Forschungszwecke