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§ 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_9&a=55
(1) Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten.