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§ 175 SGB IX Erweiterter Beendigungsschutz Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=175
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf auch dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn sie im Falle des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der