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§ 4a EGovG Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung E-Government-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGovG&a=4a
(1) Elektronische Rechnungen, die nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen und Aufträgen sowie zu Konzessionen von Stellen im Sinne von § 159 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgestellt