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§ 4 LSV Punktuelles Aufladen Ladesäulenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LSV&a=4
Der Betreiber eines Ladepunkts hat den Nutzern von Elektromobilen das punktuelle Aufladen zu ermöglichen. Dies stellt er sicher, indem er an dem jeweiligen Ladepunkt 1. keine Authentifizierung zur Nutzung fordert, und die Leistungserbringung, die die