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Artikel 3 EheRÄndG Inkrafttreten Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2017%2BI%2B2787&a=3
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. (2) Für Rechte und Pflichten der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der