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§ 244b VAG Verpflichtungen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=244b
(1) Pensionsfonds, Pensionskassen und andere Lebensversicherungsunternehmen dürfen reine Beitragszusagen nur dann durchführen, wenn 1. sie dafür keine Verpflichtungen eingehen, die garantierte Leistungen beinhalten, 2. die allgemeinen