1 Ergebnisse für: a22684
-
§ 5 EntgFG Anzeige- und Nachweispflichten Entgeltfortzahlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EntgFG&a=5
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine