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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=1

    (1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen 1. Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112



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