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§ 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BII&a=41
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. (2) Berechnungen