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§ 3 BildscharbV Beurteilung der Arbeitsbedingungen Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bildscharbv&a=3
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des