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§ 7a WHG Anforderungen an das Einleiten von Abwasser Wasserhaushaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WHG+28.02.2010&a=7a
(1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich